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Ruheversicherung
Datum 21/09/2009 09:42  Autor Exoten.Assekurati.de  Hits 1277  Sprache Deutsch
Fünf Monate Versicherungsschutz reichen aus, um die Deckung in der Kaskoversicherung auch während der Ruhezeit Ihres stillgelegten Fahrzeugs aufrecht zu erhalten – bis zu 18 Monate und völlig kostenlos.

Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Ruheversicherung durch eine Garagenversicherung ersetzt werden.

Die Garagenversicherung können Sie auch für ein Fahrzeug abschließen, das noch keine fünf Monate versichert gewesen ist.

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