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Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Der Einschluß von Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden wird von uns meist in Verbindgung mit einer erweiterten Vollkaskoversicherung angeboten. Hier ein paar Beispiele:

Bremsschäden: entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug.
Beispiel: Aufgrund einer Vollbremsung auf der Autobahn entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden.

Betriebsschäden: sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen.
Beispiel: Einknickschäden, Verwindungsschäden, Schäden durch Verrutschen der Ladung.

Die Motorhaube ist nicht richtig verschlossen. Während der Fahrt öffnet sie sich und es entsteht ein erheblicher Schaden am Fahrzeug.

Reine Bruchschäden: Fahrzeugteile, z. B. Achsen oder Radaufhängungen brechen.
Beispiel: Ein PKW fährt durch ein tiefes Schlagloch. Hierbei entsteht ein Bruch an einem Achsträger (Achse).
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